Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Hand aufs Herz – wenn wir uns mit dem Thema Tod beschäftigen, so wünschen wir uns alle, dass man bis zuletzt fit und aktiv am Leben teilnehmen kann und es dann ganz schnell geht.
Aber was ist, wenn es nicht so kommt ? Wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern ? Und womöglich dies auch nicht mehr wird können ?
Dann ist es gut zu Wissen, dass man selbst rechtzeitig durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sich ein verlässliches Netzwerk von bevollmächtigten Menschen schaffen kann. Durch eine Patientenverfügung bestimmt man selbst, wann eine passive Sterbehilfe gewünscht wird.
Im Video erläutert Herr Notar Bub Ihnen mehr dazu. Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin.