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Strafrecht

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Lange Wartezeit bringt mildes Urteil

Kinderpornos: Marler Angeklagter hatte schon 1999 "ausgepackt" / Bewährungsstrafen nach Jahren der Ermittlung

Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam. Davon profitierte jetzt ein 42-jähriger Marler. Fünf Jahre nach der Festnahme musste er sich wegen Verbreitens von Kinderpornos im großen Stil vor dem Schöffengericht verantworten.

Mitangeklagt waren ein Rentner(60) aus Duisburg und die Lebensgefährtin(28) des Marlers. Ihr warf die Anklage Beihilfe vor. Insgesamt 195 Fälle hatt die Anklage für den Tatzeitraum von Juli 1996 bis Juni 1999 aufgelistet. Die Ermittlungen gegen den bereits 1992 wegen fortgesetzter Verbreitung pornografischer Schriften verurteilten Marler begannen im April 1998. Im Zuge von umfassenden Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität hatte das hessische Landeskriminalamt einen verdeckten Ermittler auf den Kinerpornohändler aus Marl angesetzt. Als "Mirek von Kobelinsky" erwarb der Fahnder 1998 insgesamt acht Kinderpornos der übelsten Sorte von dem Marler und dessen Komplizen aus Duisburg. Den Kontakt zu den Kunden stellte der Marler Angeklagte über Inserate in einschlägigen Sexmagazinen her. Dort bot er "superprivate Videos und auch Spezialvideos"

Recht auf ein faires Verfahren

Die Kunden meldeten sich telefonisch und äußerten ihre "speziellen" Wünsche. Anschließend wurde in einem Keller ein "Anreißer" produziert. Gefiel der Inhalt dem Kunden, zahlte er den vereinbarten Kaufpreis auf ein Konto in Marl. Erst danach (oder per Nachnahme) verschickte der "Produzent" aus Duisburg die komplette Kopie des Films. Um eine Rückverfolgung zu den Kunden zu erschweren, veränderten diese auf der Überweisung ihre Namen. So wurde aus "Renz" "Ranz", aus "Marx" "Murx" etc. Im Juli 1999 schlugen die Fahnder zu. Bis dahin hatten die Angeklagten - nachweislich - knapp 38000 Euro mit ihren schmutzigen Geschäften umgesetzt. Alle drei Angeklagten waren geständig. Der Marler hatte bereits während seines vierwöchigen Aufentshalts in der U-Haft umfassend "ausgepackt". Verteidiger Andreas Lechtenböhmer kritisierte die unsägliche Verzögerung des Ermittlungsverfahrens, die er der Staatsanwaltschaft anlastete. Es könne nicht angehen, dass die Auswertung von Videokassetten beinahe fünf Jahre dauert. Sein Mandant habe durch die unverhältnismäßige Dauer des Verfahrens sehr gelitten. Lechtenböhmer verwies auf das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebe "Recht auf ein faires Verfahren" und forderte, dies beim Strafmaß zu berücksichtigen. Auch das Schöffengericht hielt vor diesem Hintergrund und wegen des umfassenden Geständnisses eine Haftstrafe für unverhältnismäßig und verhängte gegen die beiden Männer Bewährungsstrafen von 2 Jahren bzw. 21 Monaten. Das Verfahren gegen die Helferin wurde gegen Auflage einer Geldbuße von 1200 Euro eingestellt.

(Quelle: Marler Zeitung)

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