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Strafrecht

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Leitpfahl gegen Pkw-Scheibe geschleudert

Prozess: Essener Strafkammer hebt Marler Urteil auf / Angeklagter kommt mit Bewährung davon

Eine Bewährungsstrafe, wie vom Staatsanwalt damals gefordert, würde bei der Bevölkerung einen falschen Eindruck hinterlassen. Mit dieser Begründung verurteilte ein Marler Strafrichter einen 22jährigen Wehrpflichtigen aus Marl im Februar zu einer 19monatigen Freiheitsstrafe.

Dabei hatte der junge Mann noch Glück gehabt, dass im Oktober 2002 nicht noch mehr passiert ist. Vor, während und nach einem Bundesligaspiel des FC Schalke 04 hatte der Marler mit seinen Freunden reichlich Alkohol getrunken. Anschließend wollte er mit dem Bus nach Hause fahren. Er sei aber angepöpelt worden und sei deshalb ausgestiegen, sagte der Angeklagte im ersten Prozess. Später war der junge Mann zu Fuß auf der Polsumer Straße unterwegs. In seiner Hand trug er einen zuvor heraus gerissenen Leitpfosten, den er plötzlich auf die Straße schleuderte. Das Wurfgeschoss durchschlug die Windschutzscheibe eines gerade vorbei fahrenden Pkw. Der Fahrer des Wagens, ein 18Jahre alter Fahranfänger, hatte erst fünf Tage vorher seinen Führerschein gemacht. Umher fliegende Splitter trafen seine Beifahrerin im Gesicht. Ins Gefängnis musste der Pfahlwerfer nicht. Über seinen neuen Verteidiger Andreas Lechtenböhmer legte er Berufung gegen das Marler Urteil ein und hatte damit Erfolg. Eine Strafkammer des Landesgerichts Essen hob jetzt das Marler Urteil auf und wandelte die wegen gefäährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ausgesprochene Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe um. Gründe für das milde Urteil gab es mehrere. Der Angeklagte - zur Tatzeit hatte er knapp zwei Promille Alkohol im Blut - hat den angerichteten Schaden inzwischen wiedergutgemacht. Außerdem ist er zwischenzeitlich Vater geworden und lebt -so teilte sein Verteidiger mit - jetzt in geordneten Verhältnissen. Gleich nach der Tat hatte sich der 22-Jährige in eine Alkoholtherapie begeben. Kurzum: Die Sozialprognose scheint günstig. Die Alkoholtherapie, so verfügten die Essener Richter in die Bewährungsauflage, muss der junge Vater auf jeden Fall fortsetzen.

(Quelle: Marler Zeitung)

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