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Strafrecht

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Umfassendes Geständnis führt zur Bewährungsstrafe

Sexueller Missbrauch: 37-Jähriger muss nicht ins Gefängnis/Günstige Sozialprognose spricht für Angeklagten

Das umfassende Geständnis, das der 37-jährige Oer-Erkenschwicker, verteidigt durch den Marler Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer, bereits zu Beginn der Verhandlung ablegte, hat ihn vor einer Haftstrafe bewahrt.

Die 1. auswärtige Jugendschutzkammer verurteilte den Mann gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, zudem muss er Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Mark (2045,17 Euro) an die Geschädigte zahlen. Sexueller Missbrauch in einem besonders schweren Fall lautete der Tatvorwurf, den der ehemalige Bergmechaniker, der zurzeit eine Umschulung zum Fahrlehrer bestreitet, bereits gestanden hatte (SZ berichtete). So konnte am gestrigen zweiten Verhandlungstag in Recklinghausen auf die Zeugenvernahme verzichtet und nach den Plädoyers schließlich das Urteil verkündet werden. Der Mann hatte vor über fünf Jahren ein damals zwölf Jahre altes Mädchen - Tochter eines ehemaligen Bekannten zum Geschlechtsverkehr gezwungen, erst Jahre später hatte sich die heute 17-jährige offenbart und die Tat ans Tageslicht gebracht. Eine detaillierte Erinnerung fehle ihm, bekannte der Angeklagte, der aussagte, nach der Trennung von seiner Ehefrau 1995 reichlich Bier und Jägermeister konsumiert zu haben. So auch an jenem Abend, als er das Mädchen sexuell missbrauchte. Bedingt durch das Geständnis und eine günstige Sozialprognose wurde die Strafe daher zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte das gleiche Strafmaß gefordert.

(Quelle: Oer-Erkenschwicker Zeitung)

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