Presseberichte
Kindern Haschisch gegeben und sexuell missbraucht
Prozess: Schöffengericht verurteilt 32-Jährigen zu zwei Jahren mit Bewährung/Staatsanwältin fordert drei Jahre "ohne"
Als das Schöffengericht das Urteil verkündete, fiel dem Angeklagten ein Stein vom Herzen. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft für den 32-jährigen Marler gefordert, der nun doch nicht ins Gefängnis muss.
Danach sah es vor Prozessbeginn nicht aus, denn was die Staatsanwältin dem 32-Jährigen vorwarf, wog schwer, sexueller Missbrauch mit Kindern und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, jeweils in zwei Fällen.
Strip-Poker gespielt
Zur Tatzeit Ende Januar 1998 lebte der Angeklagte mit seiner früheren Lebensgefährtin und deren damals 11 Jahre alten Sohn gemeinsam unter einem Dach. Die in der Anklage aufgelisteten Taten geschahen, als die Frau im Krankenhaus lag. In diesen Tagen hielt sich in der Wohnung auch ein 13-jähriges Mädchen auf, das von zu Hause weggelaufen war. Beiden Kindern gab der Angeklagte Haschisch aus einer Wasserpfeife zu rauchen - einmal geschah dies in der Badewanne. Anschließend wurde Strip-Poker gespielt. Zudem nahm er an dem Mädchen sexuelle Handlungen vor. In einem weiteren Fall befriedigte er sich vor den Augen des damals 11-jährigen Jungen selbst. Im Fernsehen lief ein Pornofilm. Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe im wesentlichen ein: "Das muss wohl so gewesen sein." Nach der Trennung von seiner ersten Frau habe er eine schlimme Zeit durchgemacht: "Ich war jeden Tag mit Haschisch zugedröhnt." Weitere Einzelheiten erörterte das Gericht hinter verschlossener Tür. Auch während der Vernehmung des Mädchens und der Plädoyers bleib die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
120 Arbeitsstunden
Das Schöffengericht folgte am Ende dem Antrag von Verteidiger Andreas Lechtenböhmer und verurteilte den Marler wegen sexuellen Missbrauchs und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in einem minder schweren Fall zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Darüber hinaus muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Strafmildernd wurde das Geständnins bewertet. Der Junge musste deshalb gar nicht, das Mädchen nur kurz vernommen werden. Auch hatte sich der Angeklagte, der vor kurzem wieder Vater wurde, nicht zielgerichtet an die Kinder heran gemacht.
(Quelle: Marler Zeitung)