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Strafrecht

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Schwiegermutter ist krank

72-Jährige von Anstiftung zum Mord freigesprochen / Maßregelvollzug zur Bewährung

Haltern/Essen . Die 72-Jährige Halternerin, die wegen versuchter Anstiftung zum Mord auf der Anklageband saß, wurde vom Essener Schwurgericht freigesprochen und befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Das Gericht ordnete allerdings die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In die geschlossene Psychiatrie muss die 72-Jährige, vertreten durch den Marler Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer, allerdings nicht, den der Maßregelvollzug wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte ist krank. Dieser Eindruck, den die Prozessbeteiligten während des Verfahrens gewonnen hatten, wurde vom psychiatrischen Gutachter bestätigt. Die Italienerin leidet an einer Wessensveränderung, die durch eine hirnorganische Erkrankung hervorgerufen und durch Diabetes verstärkt wurde. So war ihre Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit mit Sicherheit eingeschränkt, möglicherweise sogar völlig aufgehoben. Die Angeklagte hatte im Jahre 2002 sowie im April 2004 versucht, einen Killer anzuheuern, der ihre Ex-Schwiegertochter umbringen sollte. Das Motiv: Hass auf die 44-Jährige, die nach der Scheidung vom Sohn der Angeklagten Anspruch auf 36000 Euro Zugewinnausgleich hatte. Die Wut der Angeklagten richtete sich am Ende sogar gegen die Enkelin. Beide Frauen haben große Angst vor der kleinen, temperamentvollen Frau. Die 72-Jährige hatte die Tat bestritten. "Es gibt aber nicht die Spur eines Verdachts, dass Sie einen Komplott zum Opfer gefallen sind", machte Richter Rudolf Esders deutlich. Am Ende zeigte sich die Angeklagte aber einsichtig, was ihren Gesundheitszustand betrifft. Sie erklärte sich zur psychiatrischen Behandlung bereit. Dies war dann auch eine der vielen Bewährungsauflagen, die das Gericht aussprach. Die Halternerin muss die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit das Gericht die Einhaltung der Auflagen überwachen kann. Sie wird zudem unter Führungsaufsicht gestellt. Die Tochter der 72-Jährigen erklärte sich bereit, die Mutter unter ihre Fittiche zu nehmen und die gesetzliche Betreuung zu übernehmen. "Sie sind der letzte Rettungsanker", sagte Richter Esders zur Tochter. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr, dass die Halternerin in dieser Richtung weiterrede und jemanden finde, der den Auftrag ausführen wolle. "Das hätte fatale Folgen", so Esders.

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