Presseberichte
Stadt scheitert mit Kündigung wegen verpasster Frist
Landesarbeitsgericht: 54-jähriger Familienvater behält seinen Job / Hammer Richter bestätigen das Herner Urteil. Einen langjährigen Mitarbeiter loszuwerden, der oft krank feiert, ist nicht ganz einfach - selbst wenn der Personalrat der Kündigung zustimmt. Diese Erfahrung machte jetzt auch die Stadt. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm musste sie eine Niederlage einstecken.
Nach mehr als 30 Jahren wollte die Stadt einen Mitarbeiter des Grünflächenamtes loswerden. Die Fehlzeiten des 54-jährigen Vaters von drei Kindern hatten schon die Richter der ersten Instanz beim Arbeitsgericht Herne beeindruckt. Dennoch entschieden sie beim ersten Termin im vergangenen September zu gunsten des inzwischen schwerbehinderten Klägers (60 Prozent) und hoben die Kündigung als unwirksam auf -aus rein formalen Gründen.
Weil der von Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer vertretene Kläger allein im Zeitraum von Anfang 2000 bis zum 19 September 2003 an mehr als 450 Arbeitstagen krank war, wollte die Stadt ihren Mitarbeiter wegen "fortgesetzter Kurzzeiterkrankungen" loswerden. Aufgrund der Fehlzeiten des Klägers in der Vergangenheit, und weil davon auszugehen sei, dass Fehlzeiten auch in Zukunft auftreten, sei die Kündigung gerechtfertigt, agumentierte die Stadt. Eine kontinuierliche Einsatzplanung sei nicht möglich, auch belasten die Fehlzeiten das Betriebsklima negativ, trug die Stadt vor.
Da der Mitarbeiter nach mehr als 30 Dienstjahren "ordentlich nicht mehr kündbar" war, griff die Stadt zum härtesten Mittel, zur "personenbedingten außerordentlichen Kündigung" mit sozialer Auslauffrist bis zum 30 Juni 2004. Aber für diese Kündigungsvariante gelten andere Fristen. In diesem Fall waren der Stadt alle Tatsachen, die für die Kündigung relevant waren, spätestens am 19 September 2003 bekannt. Danach hatte die Stadt exakt 14 Tage Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Dem Kläger ging sie aber erst am 16 Oktober 2003 zu - eine Woche zu spät, wie jetzt auch die 17 Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm feststellte.
(Quelle: Marler Zeitung)