Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, begleite ich als Notar die rechtliche Abwicklung des Kaufvertrages. Meine Aufgabe ist es, für eine rechtssichere und ausgewogene Gestaltung zu sorgen und den gesamten Vollzug des Vertrages zu überwachen.
1. Erstellung des Vertragsentwurfs
Zunächst erstelle ich einen Entwurf des Kaufvertrages. Dafür benötige ich die persönlichen Daten der Beteiligten sowie die Grundbuchdaten der Immobilie. Außerdem berücksichtige ich besondere Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, etwa zum Übergabetermin oder zur Übernahme von Belastungen. Diese Daten erfragt meine Mitarbeiterin, Frau Sikora bei Ihnen vorab per email. Sie ist ebenfalls auch Ihr Ansprechpartner
2. Übersendung des Entwurfs und Prüfung
Den Vertragsentwurf übersende ich Ihnen zur Prüfung. Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, muss der Entwurf in der Regel mindestens 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen. Diese Zeit soll Ihnen ermöglichen, den Vertrag in Ruhe zu lesen und Fragen zu stellen. Vorab habe ich bereits das Grundbuch geprüft. Wenn Eintragungen vorhanden sind, die den Vollzug des Vertrages erschweren oder verhindern, so sage ich Ihnen rechtzeitig Bescheid und schlage eine Lösung vor.
3. Beurkundung des Kaufvertrages
Beim Notartermin lese ich den gesamten Kaufvertrag vor und erläutere die einzelnen Regelungen. Mir ist sehr wichtig, dass Sie den Vertrag umfassend verstehen. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Vertrag. Erst mit dieser Beurkundung wird der Immobilienkauf rechtlich verbindlich. Sofern der Kauf finanziert wird, benötige ich die Unterlagen zur Grundschuldbestellung von Ihrer Bank. Wir beurkunden dann die Grundschuldbestellung und ich trage die Grundschuld im Grundbuch ein. Ihrer Bank teile ich dann die Eintragung mit.
4. Sicherung des Käufers im Grundbuch
Nach der Beurkundung veranlasse ich die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig verkauft oder belastet.
5. Vorbereitung der Kaufpreisfälligkeit
Ich kümmere mich anschließend um alle weiteren Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung. Dazu gehören beispielsweise die Einholung von Genehmigungen, die Klärung von Vorkaufsrechten oder die Beschaffung von Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden.
6. Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, teile ich dem Käufer mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann. Diese sogenannte Fälligkeitsmitteilung stellt sicher, dass der Käufer erst zahlt, wenn der Eigentumserwerb rechtlich abgesichert ist. Erst nach Vorlage dieser Mitteilung wird die Bank den Kaufpreis zahlen. Unmittelbar nach Kaufpreiszahlung wird dann die Übergabe der Immobilie zwischen den Parteien durchgeführt.
7. Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Nach Zahlung des Kaufpreises veranlasse ich schließlich die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.
Während des gesamten Verfahrens stehe ich beiden Parteien als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung und sorge dafür, dass der Immobilienkauf rechtssicher und geordnet abgewickelt wird. Wichtig ist mir und meinem Team, dass Sie jederzeit uns anrufen können und wir bei Nachfragen für Sie erreichbar sind.